Eine Beschäftigung nach § 16i SGB II (Teilhabe am Arbeitsmarkt) richtet sich an Langzeitarbelose, die mindestens sechs Jahre innerhalb der letzten sieben Jahre Leistungen nach dem SGB II (Ha... [mehr]
Eine Beschäftigung nach § 16i SGB II (Teilhabe am Arbeitsmarkt) richtet sich an Langzeitarbelose, die mindestens sechs Jahre innerhalb der letzten sieben Jahre Leistungen nach dem SGB II (Ha... [mehr]